Das Grundstück befindet sich am hinteren Teil der Cloppenburger Straße zwischen den Hausnummer 444 und 452 direkt an der östlich ausgerichteten Straßenseite. Die Nachbarschaft zur Nordseite des Grundstücks ist zweigeschossig bebaut. Die Nachbarschaft der Süd/West-Seite des Grundstücks ist eingeschossig bebaut. Auf diesem Grundstück ist ggf. eine zweigeschossige Bauweise möglich, da eine Bebauung nach §34BauGB möglich ist. Ein Überwegungs- und Leitungsrecht außerhalb des Grundstücks im östlichen Bereich ist Bestandteil, sodass u. U. eine eigene Auffahrt / Zufahrt nicht erstellt werden muss. Das Grundstück ist noch zu vermessen. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Die Infrastruktur des Grundstücks kann als sehr gut bezeichnet werden. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, sowie an die Autobahn kann als sehr gut bezeichnet werden. Die Oldenburger Innenstadt, sowie auch die Ortschaften Wardenburg und Sandkrug sind in wenigen Fahrminuten erreichbar.
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