Ein Traumgrundstück...und das in Oldenburg! Sichern Sie sich schnell diesen Traum für Ihr Haus!

26133 Oldenburg

375.000,00 €
Kaufpreis
1.089 m2
Fläche

Objektdaten

Adresse
26133 Oldenburg
Nutzungsart
Wohnen
Immobilientyp
Grundstück
Grundstück
1.089 m2
Online-ID
8217761
Stand vom
23.01.2024
Kauf­preis
375.000,00 €
Provision für Käufer
3,57 % Käuferprovision inkl. der gesetzlichen MwSt. vom notariell beurkundeten Kaufpreis, verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages.

Die Grundstückslage ist ein Traum und das in Oldenburg! Erfüllen Sie sich den Traum vom Eigenheim auf diesem ca. 1.089 m² großen Grundstück in Oldenburg-Bümmerstede. Die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens richtet sich nach §34 Baugesetzbuch (BauGB). Für das Grundstück gibt es keinen rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Ein positiver Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus mit Carport liegt bereits vor. Weitere Einzelheiten sind mit dem Bauamt abzustimmen.

Lage

Bümmerstede – das Dorf in der Stadt! Hier wohnen Sie wie auf dem Land, umgeben von wunderschönen reetgedeckten Bauernhäusern und alten Baumbeständen. Dennoch zentral in der Stadt mit allen einschlägigen Geschäften des täglichen Bedarfs sowie beeindruckenden Hofläden. Ärzte, Kindertagesstätten und Schulen sind in der näheren Umgebung. Zum Spazieren allein, zu zweit oder mit Hund laden die umliegenden Wälder ein. Radfahren auf dem Huntedeich oder ein entspannter Gang durch die Marsch, aber auch Ausritte auf dem Pferd oder Reitunterricht in der Halle, alle Möglichkeiten erschließen sich Ihnen. Hier können Sie entschleunigen, nach einem Tag voller Hektik.

Sonstiges

Dieses Exposé wurde nach den Angaben und Unterlagen der Verkäufer erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird trotz sorgfältiger Bearbeitung keine Gewähr übernommen. Die vom Käufer zu zahlende Maklercourtage beträgt 3,57 % inkl. gesetzl. Mehrwertsteuer und wird nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages dem Käufer in Rechnung gestellt. Die Firma Windisch-Immobilien hat einen entgeltpflichtigen Maklervertrag über den gleichen Provisionssatz mit den Verkäufern abgeschlossen. (Maklervertrag mit beiden Seiten gem. § 656 c BGB) Grundsätzlich bedürfen alle Vereinbarungen und Absprachen für Ihre Richtigkeit der Schriftform. Irrtümer, Druckfehler und der Zwischenverkauf bleiben dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Windisch-Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Datenschutzerklärungen bezüglich der Nutzung unserer Website aber auch hinsichtlich des Umgangs mit Kundendaten finden Sie unter: https://windisch-immo.de/datenschutz.html

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