Dieses ebenerdige Ladenlokal befindet sich in einem Wohn- und Geschäftshaus aus dem Jahr 1986 direkt am Marktplatz in der Fußgängerzone von Nordenham.
Das Ladenlokal wurde von 1986 bis 2004 vom Eigentümer als Apotheke betrieben. Ab 2004 wurde die Fläche an einen Apotheker vermietet und seit Beginn des Jahres 2024 nutzt der Optiker Fielmann die Fläche als Ausgleichsfläche aufgrund eines Umbaus im eigenen Objekt. Ab August 2024 könnte die Fläche wieder neu bezogen werden.
Insgesamt stehen hier ca. 203,66m² Nutzfläche zur Verfügung, die sich auf einen geräumigen Verkaufsraum, einen Büro-/ Personal-/ Laborbereich, sowie Lager und Toiletten verteilt. Durch zwei vorhandene Eingänge zum Marktplatz besteht auch die Möglichkeit die Fläche in zwei Läden aufzuteilen. Dies war auch der ursprüngliche Zustand bei der Errichtung des Gebäudes.
Ein Energiepass ist nicht erforderlich Grund: Objekt ohne vorliegenden Energieausweis gem. § 87 (1) GEG
In Nordenham zu sein bedeutet, den frischen Wind einer Region zu spüren, der die hohe Lebensqualität mit der impulsiven Kraft eines attraktiven Wirtschaftsstandortes verbindet. Die Stadt Nordenham ist eingebunden in eine Region mit Bremerhaven (Fährverbindung 4 km), mit Bremen durch den Wesertunnel (67 km) und Oldenburg (54 km).
Der besondere Reiz und die Attraktivität Nordenhams zeichnen sich gerade durch die Vielseitigkeit und ihre hohe Lebensqualität aus. Vielseitigkeit deshalb, weil in Nordenham zum einen eine starke internationale Wirtschaft vorhanden ist. Zum anderen hier das typische Kleinstadt-Flair mit Handwerksstruktur zu finden ist. Gerade diese perfekte Mischung aus starken Zukunftsbranchen, traditionellem Gewerbe und eine wunderschöne und einzigartige Landschaft mit viel Wasser und einem Strand in der Innenstadt, einem vielfältigen Kultur- und Freizeitangebot, engagierten Vereinen und einladend stressfreie Einkaufsmöglichkeiten prägen
die Stadt und machen sie sehr lebenswert.
Der entsprechende Energieausweis befindet sich in Erstellung und lag uns zum Zeitpunkt der Expośeerstellung nicht vor. Nach §16 EnEV 2014 ist der Eigentümer jedoch dazu verpflichtet, dem Kaufinteressenten den Energieausweis bei der Besichtigung vorzulegen. VERBRAUCHERINFO 1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden 2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de GF:Roland Hustert, Helmut Steinkamp 3. Es besteht ein Widerrufsrecht 4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.nwzonline.de, Objekt 30901 - vielen Dank!