Wir präsentieren Ihnen eine vielseitig nutzbare Gewerbehalle in Cloppenburg-Emstekerfeld. Diese Gewerbeimmobilie bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten und überzeugt mit ihren beeindruckenden Merkmalen.
Die Gewerbehalle wurde im Jahr 1980 erbaut und im Jahr 1994 erweitert. Mit einer Gesamtnutzfläche von 932,49 m² bietet sie ausreichend Platz für Ihre geschäftlichen Aktivitäten. Ein besondere ist der vorhandene Kran mit einer Traglast von 3 Tonnen, der Ihnen das Heben und Bewegen schwerer Lasten erleichtert. Des Weiteren steht Ihnen ein Luftkompressor zur Verfügung, der Ihnen bei Ihren Arbeitsprozessen behilflich ist. Die Pressluft aus dem Luftkompressor ist aufgrund der verlegten Leitungen an mehreren Entnahmestellen sowohl im Anbau als auch in der Haupthalle verfügbar.
Damit Sie Ihre Fahrzeuge stets in bestem Zustand halten können, finden Sie direkt vor dem Objekt einen LKW-Waschplatz mit Ölabscheider vor. So bleibt Ihr Fuhrpark immer sauber und einsatzbereit.
Die Gewerbehalle wurde kontinuierlich modernisiert und verfügt über neue Fenster aus dem Jahr 2014 sowie ein neues Hallendach, das im Jahr 2022 installiert wurde. Dadurch wird eine optimale Energieeffizienz gewährleistet und Sie können sich auf eine moderne Arbeitsumgebung freuen.
Die Lage dieser Immobilie ist ideal für gewerbliche Zwecke. Sie befindet sich im Industriegebiet Cloppenburg-Emstekerfeld, welches sich durch seine gute Infrastruktur und die Nähe zu wichtigen Verkehrsanbindungen auszeichnet. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen erfolgreich zu etablieren und von einer optimalen Erreichbarkeit zu profitieren.
Im Zentrum des Oldenburger Münsterlandes, zwischen Osnabrück und Oldenburg, liegt Cloppenburg, die „Kreisstadt im Grünen“. Die Stadt Cloppenburg erreichen Sie bequem über die Bundesstraßen B68, B72 und B213 (E233 Benelux-Skandinavien). Zudem bietet Cloppenburg einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt zu den Bundesautobahnen A1 und A29.
Die Entfernung zu diesen Autobahnen beträgt ca. 10-15 km. Neben allen allgemeinbildenden Schulen und Kindergärten verfügt Cloppenburg über ein Krankenhaus, Senioren-/Pflegeheime, Einzelhandelsgeschäfte, Einkaufszentrum Famila, Ärzte, Apotheken, Banken und Behörden. Ein überaus großes Angebot für die Aus- und Weiterbildung rundet das Bild ab. Spaß und Fitness verspricht der Kletterwald Nord in unmittelbarer Nähe der Thülsfelder Talsperre, Norddeutschlands einzige Talsperre rund 12 km entfernt. Ein beheiztes Freibad, Tennisplätze und Tennishalle, Reitplätze und Reithallen sowie ausgeschilderte Nordic Walking - Strecken bereichern die große Palette der Freizeitangebote.
B-PLAN: BPlan 041 Industriegebiet Emstekerfeld
BPLANID 03453004bp041__00
NAME BPlan 041 Industriegebiet Emstekerfeld
Datum d. Rechtskraft 26/7/1985
GEMEINDE Cloppenburg
TYP BPlan
GI / G
GRZ 0,8
BMZ 9,0
Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben. Dabei betrifft der Zweck vorwiegend die Unterbringung solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Das Industriegebiet stellt somit das Baugebiet dar, in dem der höchste Störgrad der Gewerbebetriebe erreicht werden darf. Die gewerbliche Nutzung steht in diesem Baugebiet absolut im Vordergrund.
Zulässig sind im Industriegebiet Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe sowie Tankstellen. Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben ist im Industriegebiet im Gegensatz zu den anderen Baugebieten nicht auf einen bestimmten Störfaktor begrenzt. Unter Lagerhäusern und Lagerplätzen versteht man die selbständige Aufbewahrungsmöglichkeit von Waren und Gütern. Öffentliche Betriebe sind solche Betriebe, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Dabei ist es irrelevant, ob diese Betriebe in öffentlicher oder privater Trägerschaft stehen. Zur Einordnung kommt es lediglich auf die Rechtsnatur der zu erfüllenden Aufgabe des Betriebs an. Bei öffentlichen Betrieben handelt es sich zum Beispiel um Anlagen zur Energie- und Wasserversorgung, Betriebe der Abfallentsorgung oder Betriebe zur Erfüllung von Verkehrsaufgaben.
Auf ihre Größe sowie das Ausmaß der von ihr ausgehenden Störungen kommt es im Industriegebiet nicht an. Dies folgt daraus, dass eine Wohnbebauung im Industriegebiet grundsätzlich unzulässig ist. Demzufolge ist auf den Schutz der Wohnruhe keinerlei Rücksicht zu nehmen.
Die im Industriegebiet zulässigen Bauvorhaben dürfen also alle von erheblich störender Qualität sein. Um den Gebietscharakter nicht zu entfremden, kann es sogar vorkommen, dass ein nicht erheblich störender Betrieb im Industriegebiet gerade nicht zulässig ist und eher in einem Gebiet angesiedelt werden kann, das einen geringeren Störfaktor aufweist.
VERBRAUCHERINFO
1. Maklerleistung ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bzw. Vermittlung eines Vertrages über eine Immobilie gegen die Courtagezahlungspflicht des Kunden
2. Unternehmer,Anschrift,Beschwerdeadressat
LBSi NordWest, Himmelreichallee 40, 48149 Münster, Tel:0251/973233-997, eMail:info@lbsi-nordwest.de
GF:Roland Hustert, Volker Goldbeck
3. Es besteht ein Widerrufsrecht
4. Weitere Infos: verbraucherinfo.lbsi-nordwest.de
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Kontaktaufnahme auf immobilien.nwzonline.de, Objekt 30015 - vielen Dank!