Das neue Gebäudeenergiegesetz

Das neue Gebäudeenergiegesetz

21.05.2024

Ein Überblick

Der Weg in eine klimafreundlichere Zukunft ist geebnet, denn das neue Heizungsgesetz ist endgültig verabschiedet. Es zielt auf eine Energiewende im Wärmebereich durch eine schrittweise Abschaffung von Öl- und Gasheizungen bis Ende 2044. Danach soll Deutschland dank dem Umstieg auf Erneuerbare Energien klimaneutral sein. Offiziell Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, genannt, hat es mit den langwierigen politischen Diskussionen über die Details viele verunsichert. Es gilt ab dem 01. Januar 2024, jedoch greifen einige der Regelungen auch erst in den kommenden Jahren. Doch für wen wird das Gesetz wann relevant und was bedeutet es ganz konkret? Wer sicher gehen und alles richtig machen möchte, sollte eine Energieberaterin oder einen Energieberater hinzuziehen. Im Folgenden nun aber ein Überblick, wo welche Regelung gilt und was es für wen zu beachten gilt.


Einbau neuer Heizungen

In Neubaugebieten: Wer Eigentümer eines Hauses in einem Neubaugebiet ist und ab 2024 eine neue Heizung einbaut, muss darauf achten, dass diese zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben wird.
Außerhalb von Neubaugebieten in Großstädten: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern besteht erst spätestens nach dem 30. Juni 2026 die Pflicht, beim Heizungswechsel auf Erneuerbare Energien zu setzen. Das gilt sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten.

Außerhalb von Neubaugebieten in kleinen Städten: Wo es weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner gibt, greift das Gesetz noch später. Nach dem 30. Juni 2028 gilt auch hier für Bestandsgebäude und Neubauten bei neu eingebauten Heizungen die 65 Prozent Regel.


Funktionierende Öl- und Gasheizung

Kurz und knapp: Wer eine nach wie vor funktionstüchtige Öl- oder Gasheizung hat, braucht erst einmal nichts zu tun. Diese darf weiterhin betrieben und bei Defekten auch repariert werden. Ist sie jedoch über 30 Jahre alt oder kann nicht mehr repariert werden, gibt es verschiedene Übergangsfristen und -lösungen für ihren Austausch.

Kommt es zu einem Austausch bis zu den oben genannten Fristen, dürfen weiterhin neue Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Allerdings müssen diese dann im Laufe der Jahre einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff nutzen. Folgendes gilt: ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent und ab 2045 dann 100 Prozent.
Nach Ablauf der oben genannten Fristen ist unter der Voraussetzung einer Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien, wie grünem oder blauem Wasserstoff oder Biomethan, ebenfalls weiterhin der Einbau einer Gasheizung erlaubt.


Förderung

Wer auf eine Heizung umsteigt, die mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben wird, erhält vom Bund verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite.


Mieterinnen und Mieter sind geschützt

Vermietende dürfen bei einem Umstieg auf eine klimafreundliche Heizungsanlage bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, die Umlage ist aber gedeckelt. Um maximal 50 Cent darf die monatliche Kaltmiete pro Quadratmeter und Monat steigen.


von Janine Schulze

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Bundesverband Wärmepumpe e. V