SCHRITT FÜR SCHRITT ZUM NEUEN HAUS

Bis zum fertigen Traumhaus ist es für Bauherren ein langer Weg. BILD: Pixabay

Bei der Bauplanung nichts dem Zufall überlassen

VON GUIDO FINKE

Wer mit dem Gedanken liebäugelt, ein neues Haus zu bauen, steht vor einer Herkulesaufgabe. Damit bei der Traumimmobilie möglichst alles reibungslos und ohne Ärger über die Bühne geht, gilt es, einige wichtige Schritte zu beachten.

Planung: Baupartner, Grundstück und Finanzierung

„Zunächst sollte man eine klare Vorstellung darüber entwickeln, was man sich wünscht“, empfiehlt Erik Stange, Sprecher des Bauherren-Schutzbunds (BSB). „Hierbei spielen die persönlichen Lebensumstände, der Bedarf an Flächen und Wohnräumen, die Vorlieben bei der Architektur und der baulichen Gestaltung, die Planungen zu Energieeffizienz und Wohnkomfort und nicht zuletzt die Vorgaben des Bebauungsplans und die finanziellen Möglichkeiten eine Rolle.“ Auch die langfristige Nutzbarkeit des Hauses und die Anpassungsfähigkeit an geänderte Bedürfnisse sollten beachtetet werden. „Sind alle Anforderungen klar definiert, kann man beginnen, sich über Anbieter und Firmen zu informieren“, so der Experte.

Ganz wichtig ist bei der Bauplanung: Nichts überstürzen! „Die Auswahl des richtigen Grundstücks und Baupartners benötigen Zeit“, erklärt Stange. „Bauherren sollten sich in der Planungsphase nicht mit vermeintlichen Sonderkonditionen, die nur befristet gelten, unter Druck setzen lassen.“ Sinnvoller sei es, sich vor Vertragsunterschrift ein Angebot ausstellen und mithilfe von Sachverständigen gründlich prüfen zu lassen. Dabei komme es besonders auf die Vollständigkeit der Bauleistungsbeschreibung, den Zahlungsplan sowie die Verbraucherschutzrechte an.

Termine und Dauer des Vorhabens

Ein entscheidender Punkt im Rahmen eines Bauvorhabens ist die Dauer der Bauphase. „Um Doppelbelastungen und Verzögerungen zu vermeiden, sollte sie unbedingt vertraglich festgehalten werden“, rät Stange. „Beim Bau eines Einfamilienhauses haben Bauherren einen gesetzlichen Anspruch darauf.“ Fehlen im Bauvertrag verbindliche Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt der Bauleistungen, müssen zumindest Angaben zur Dauer der Bauausführung enthalten sein.

Der Baubeginn hängt in vielen Fällen von der Dauer eines Baugenehmigungsverfahrens ab.  Bauherren erkundigen sich deshalb laut Erik Stange am besten „frühzeitig nach den Rahmenbedingungen des Baugrundstücks“. Der Fertigstellungs- und Einzugstermin müsse ganz klar definiert sein, auch darauf sei der Bauvertrag zu prüfen.

Baubegleiter – ja oder nein?

Um beim Bau auf Nummer sicher zu gehen, können Bauherren zum Beispiel die Dienste eines unabhängigen Baubegleiters in Anspruch nehmen. Dafür plädiert auch der BSB-Sprecher: „Die hohe Komplexität eines Eigenheimprojekts macht eine Baubegleitung und angemessene Qualitätskontrolle notwendig. Die meisten Bauherren stoßen dabei an ihre fachlichen Grenzen“, sagt Stange.

Ob Rohbauarbeiten vom Keller bis zum Dach, Fenstereinbauten, Klempnerarbeiten, Dämmungen oder Fliesenarbeiten – unabhängige Bauherrenberater begleiten sämtliche Phasen des Baus. Die Baubegleiter dokumentieren den Baufortschritt und stellen den Bauherren Text- und Bilddateien zur Verfügung. „Wer den Bauprozess also von unabhängigen Sachverständigen überwachen lässt, kann Mängel rechtzeitig erkennen und einem Bauverzug vorbeugen“, erklärt Stange.

Bauabnahme als finaler Abschluss

Über die Abnahme eines Neubaus machen sich viele neue Eigentümer kaum Gedanken. Dabei markiert sie als Abschluss des Bauprozesses einen Meilenstein. Irgendwann ist der Bauträger mit seinen Arbeiten schließlich so weit, dass er dem Käufer das Objekt übergeben möchte.

„Mit der Abnahme erkennt der Bauherr die Leistungen des Unternehmers als im Wesentlichen vertragsgerecht an“, sagt Stange. Die förmliche Abnahme sollte am besten mit sachverständiger Unterstützung vorbereitet werden. Dies umfasst eine Vorbegehung und eine Auflistung offener Restleistungen sowie möglicher Mängel, die bis zur Abnahme ausgeführt und beseitigt werden sollten.“

Auch am Termin der Abnahme sei es ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, empfiehlt Stange. „Bei der Abnahme sollte ein detailliertes Protokoll geführt werden. Eine korrekte Dokumentation kann auch bei einem späteren Rechtsstreit helfen“, sagt er. Außerdem erhalten Bauherren bei der Abnahme die vereinbarten Bauunterlagen und technischen Nachweise vom Bauunternehmer.

Nach der Bauabnahme beginnt die gesetzlich verankerte Gewährleistungsfrist – für ein neu gebautes Haus beträgt sie fünf Jahre. Mängel können vom Bauherrn demzufolge auch nach Fertigstellung geltend gemacht werden – die Baufirma bleibt in der Pflicht