+++++++++++++++ Z W A N G S V E R S T E I G E R U N G S O B J E K T ++++++++++++++++ Wichtiger Hinweis: Für das im Exposé genannte Objekt wurde durch das zuständige Amtsgericht die Zwangsversteigerung angeordnet. Somit können mit dem Kauf der Immobilien bzw. Zuschlag bei der Zwangsversteigerung Einschränkungen und Risiken verbunden sein. Wir empfehlen deshalb dringend, sich vorab über die Risiken des Erwerbs in der Zwangsversteigerung zu informieren, ggf. durch Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe. Der im Exposé genannte Preis des Objektes ist ein unverbindlicher Schätzwert bzw. der vom Amtsgericht festgestellte Verkehrswert. Im Zwangsversteigerungsverfahren gelten Zuschlagsgrenzen in Höhe von 5/10 bzw. 7/10 des festgestellten Verkehrswertes. Diese landwirtschaftliche Fläche zur Größe von rd. 3 ha ist im Flurstücksnachweis als Ackerland ausgewiesen. Es besteht eine direkte Zuwegung über die Straße "Am Fuhrenkamp". Diese ist ausreichend erschlossen und über ein Wegenetz mit den regionalen Land- und Kreisstraßen verbunden. Die Straßen sind ortsüblich ausgebaut. Zwangsversteigerungstermin: Freitag, 21. Februar 2025 - 11.00 Uhr Amtsgericht Cloppenburg - Saal 6 Wichtiger Hinweis: Für eine Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte ausschließlich das jeweilige Immobilienportal. Wir lassen Ihnen alle wichtigen Informationen und Unterlagen (Gutachten) zukommen, natürlich kostenlos und unverbindlich! Bitte hinterlassen Sie dafür Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Nähe Harkebrügge und Harkebrügger See.
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